Hannah Schwarz-Kaschke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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Obernstraße 63
(ggü. dem Amtsgericht Achim)
28832 Achim
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04202 952590

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Hannah Schwarz-Kaschke | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Hannah Schwarz-Kaschke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

zertifizierte Verfahrensbeiständin

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Über mich

Als Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Sitz in Achim bei Bremen, berate ich seit über 20 Jahren in allen Bereichen des Familienrechts auch bundesweit und im internationalen Privatrecht. Probleme des Unterhalts für Kinder und Eltern, Trennung, Umgang, und Sorgerecht. Ob eine Scheidung einfach und schnell gehen soll oder hochkompliziert mit Fragen des Zugewinns, Versorgungsausgleichs oder Hausrat ist, wir regeln das für Sie.

Eine Trennung, Scheidung oder Patchworkfamilie sind emotionale Belastungen für alle Betroffenen.

Ich höre Ihnen zu und setze um, zugeschnitten auf Sie und Ihre Bedürfnisse.

Seit 2003 bin ich selbständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht und der damit einhergehenden Rechtsgebiete.

Seit 2013 hat mich die Rechtsanwaltskammer Celle zudem berechtigt den Fachanwaltstitel in diesem Rechtsgebiet zu führen.

Ich, selbst Jahrgang 1971, verheiratet und Mutter eines Kindes, habe es mir zum Ziel gemacht, dass meine Mandanten bei einer Trennung oder Scheidung oder anderen Familiensache, stets eine individuelle Lösung für ihre Probleme bekommen.

Ob frische Trennung, Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, Zugewinn oder Umgangs- und Sorgerechtsregelungen. Stets sollen Sie als Mandant das Gefühl haben, dass Sie gut beraten und unterstützt werden.

Elternunterhalt und internationales Privatrecht in multikulturellen Ehen sind für mich in der Beratung und Tätigkeit täglicher Umgang!

Daher die Wahl des Fachanwaltes, da hier jährlich Fortbildungspflicht besteht und so das umfangreiche Spektrum des Familienrechts stets auf dem neusten Stand ist.

Auf dem neusten Stand, für Sie, durch stetige Fortbildung!

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zertifizierte Verfahrensbeiständin

„In allen Familienrechtssachen gelte, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen Willen nicht gebe, wenn dieser Wille ausreichend formuliert werden könne und auf förderliche Bedingungen zurückgehe.“

BVerfG v. 27.06.2008
FamRZ 2008
Seite 1740

Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

Düsseldorfer Tabelle 2024
(PDF-Dokument)

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