Hannah Schwarz-Kaschke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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Familienrecht

Das Familienrecht ist eines der weitreichendsten Rechtsfelder. Regelungsbedarf gibt es bei Eheschließung und auch beim Scheitern einer Ehe. Ob mit Kindern oder ohne, mit Vermögen oder Erbfolgen. Wichtig ist, dass in dieser emotionalen Phase ein kompetenter Partner an Ihrer Seite, das rechtliche im Blick hat und Sie unterstützt. Deshalb ab Beginn einer Ehe oder Trennung steht die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

Scheidung

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Der Gesetzgeber knüpft hier an die Vermutung des Scheiterns (Zerrüttung) also an die Dauer des Getrenntlebens. Der Richter oder die Richterin hört die Parteien im Termin zum Scheitern der Ehe an, ob die Parteien zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft noch bereit sind und seit wann sie getrennt leben.

Die Lebensgemeinschaft besteht übrigens auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Leben die Beteiligten seit einem Jahr getrennt, wird das Scheitern der Ehe vermutet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung (der Ehepartner stimmt der Scheidung zu oder stellt einen eigenen Scheidungsantrag) wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet. Keine Rolle spielt die Frage des Verschuldens einer Partei.

Der Scheidungsantrag kann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Denn auch das Gericht benötigt einen gewissen zeitlichen Vorlauf bis zur Terminierung. Das Trennungsjahr muss nicht abgewartet werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt, oder Gründe für die Aufhebung der Ehe vorliegen.

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Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

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